Rechtsprechung
AG Kehl, 03.09.2010 - 4 C 786/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgenommen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Regelungen des § 355 Abs. 2 und Abs. 3 BGB sind auch auf ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht anwendbar; Anwendbarkeit der Regelungen des § 355 Abs. 2 und Abs. 3 BGB auf ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Regelungen des § 355 Abs. 2 und Abs. 3 BGB sind auch auf ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht anwendbar; Anwendbarkeit der Regelungen des § 355 Abs. 2 und Abs. 3 BGB auf ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wirksamkeit einer Widerrufserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03
Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen …
Auszug aus AG Kehl, 03.09.2010 - 4 C 786/09
Ein solches Hin- und Herzahlen soll durch das Einstellen in die Bilanz vermieden werden (vgl. BGH NJW 2005, 2618, 2620 a.E.).Denn jedenfalls kann eine solche aufgrund der Durchsetzungssperre entsprechend § 730 Abs. 1 BGB nicht mehr isoliert geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2005, 2618, 2620).
- OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09
Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts
Auszug aus AG Kehl, 03.09.2010 - 4 C 786/09
Vielmehr enthält die Widerrufsbelehrung die uneingeschränkte Erklärung, wonach der Beitretende im Fall seines rechtzeitigen Widerrufs an seine auf die Beitrittserklärung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden ist (OLG Köln, Urteil vom 22.07.2009, Az. 27 U 5/09, Juris). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Auszug aus AG Kehl, 03.09.2010 - 4 C 786/09
Der Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Erklärung (BGH NJW 2007, 1946 und ständig).